Immer mehr Menschen wagen den Schritt in die Selbständigkeit. Die Selbständigkeit erfordert Mut, Ausdauer, Wissen und Begeisterungsfähigkeit. Doch jede Unternehmensgründung ist auch mit entsprechenden Risiken verbunden. Zuvor noch an der Hochschule, Forschungseinrichtung, am Institut oder in einem Unternehmen im Angestellten-Status beschäftigt, gibt es das soziale Netz bzw. soziale Absicherung nach dem Spin-Off / Ausgründung für die neuen Unternehmer so in dieser Form nicht mehr. Es gibt verschiedene Wege für Unternehmer, die Risiken zu reduzieren. Eine Möglichkeit ist der Abschluß von speziellen Versicherungen für Selbständige und Freiberufler. Die Auswahl an den verschiedensten Versicherungsangeboten ist vielfältig und würde und ein Abschluß aller Versicherungen würden immense Kosten verursachen. Aus diesem Grund empfiehlt sich die Versicherungsangebote entsprechend zu vergleichen und nur ausgewählte Risiken zu versichern. Eine generelle Empfehlung pro oder contra einer bestimmten Versicherung kann nicht abgegeben werden, da Risiken in Unternehmen oftmals stark varrieren. Während beispielsweise für eine Spedition eine Transportversicherung unabdingbar ist, bräuchte ein Friseurbetrieb diese Versicherung nicht. Für beratende Berufe kann eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung oder für Handwerker eine Betriebshaftpflicht sinnvoll sein.
Um einen schnellen Überblick über die Vielzahl der Versicherungsarten für Unternehmer und Selbständige zu erhalten haben wir eine Trennung zwischen betrieblicher und privater Risikoabsicherung vorgenommen:
Private Risikoabsicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) ist neben der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Dread-Disease-Versicherung*, Grundfähigkeits- sowie der privaten- und gesetzlichen Unfallversicherung* ein wichtiger Zweig der Invaliditätsversicherung. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die finanzielle Existenz ab und ist unabdingbar wenn man als Unternehmer in die Lage kommt, dass man wegen Krankheit oder eines Unfalls den Beruf nicht mehr ausüben kann. Seitens des Staates gibt es für Personen, die nach dem 01. Januar 1961 geborten sind nur noch begrentzen Schutz im Rahmen einer minimalen Erwerbsminderungsrente. Die Beiträge nach der BU-Versicherung richten sich unter anderem auch nach dem Eintrittsalter und eventuellen Vorerkrankungen (ggf. Abschluss mit Zuschlagssätzen) – somit empfiehlt es sich möglichst frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Krankenversicherung
Existenzgründer und Selbständige sowie Angestellte mit einem über einem bestimmten Zeitraum höheren Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als freiwilliges Mitglied oder der privaten Krankenversicherung (PKV). Als Gründer kann es Anfangs, wenn der Umsatz und somit das eigene Einkommen noch gering sind, Sinn machen in der gesetzlichen Krankenkassen zu bleiben um so Beiträge zu sparen (die Beiträge zur GKV sind einkommensabhängig). Um aber die richtige Wahl treffen zu können sollten man die Angebote genau prüfen und und verschiedene Angebote von Anbietern unterbreiten lassen. Hier gibt es ausführlichere Informationen über die private Krankenversicherung (PKV)*.
Krankentagegeldversicherung und Krankenzusatzversicherung
Für gesetzlich Versicherte bietet die Krankenzusatzversicherung*die Möglichkeit zusätzliche Leistungen über die GKV-Leistungen hinaus zu versichern, die sonst nur Privatversicherten vorbehalten sind. (bspw. Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung und vieles mehr). Für Verdienstausfälle haben Existenzgründer und Unternehmer weiter die Möglichkeit über eine Krankentagegeldversicherung die Lücke zwischen normalem Bruttogehalt und den 70 Prozent Lohnfortzahlung zu füllen.
Rentenversicherung
Für bestimmte Gruppen von Selbstständigen besteht, wie für Angestellte auch, eine Rentenversicherungspflicht. Hierzu zählen beispielsweise Tanzlehrer, Privatlehrer, Erzieher, Hebammen, Pfleger und Pflegerinnen, Dozenten an der Volkshochschule, Handwerksmeister, Publizisten sowie Künstler. Existenzgründer und Unternehmer die nicht zu der Gruppe zählen haben zwei Möglichkeiten: Entweder können sie wie bisher bei der Deutschen Rentenversicherung bleiben. Oder kann anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine private Rentenversicherung abgschlossen werden. Dazu müssen sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen und gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Lebensversicherung
Bei der Lebensversicherung* kann in die Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie in verschiedene Sonderformen unterschieden werden. Wenn der Hauptverdiener stirbt, geraten viele Familien in Existenznöte die es abzusicherng gilt. Welche Form der Lebensversicherung in Frage kommt muss vor Abschluss sorgfältig geprüft werden. Mit der Kapitallebensversicherung verfolgt der Versicherungsnehmer zwei vorrangige Ziele: Todesfallabsicherung für die Familie sowie die Vermögensbildung. Jedoch gibt es hier auch Nachteile (geringe Flexibilität, geringe Rendite, die man näher betrachten müsste. Eine Risikolebensversicherung macht auf jeden Fall immer Sinn, da man für einen relativ geringen Betrag die Angehörigen gegen den eigenen Tod absichern kann. (gerade im Bezug auf Haus,- und Grundstückskauf, Raten etc.)
Zusätzliche Informationen, einen Online-Vergleich und Angebote zum Thema Lebensversicherung*.
Private Haftpflichtversicherung
Missgeschicke, Unfälle oder Unaufmerksamkeiten können sehr teuer werden. Sachschäden und Personenschäden können Kosten in Millionenhöhe verursachen. Wenn Personen verletzt werden hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld, bei bleibenden Schäden sogar Anspruch auf eine lebenslange Rente. Aus diesem Grund halten viele Versicherungsexperten die Haftpflichtversicherung für eine der wichtigsten überhaupt. Ausgeschlossen sind Schäden, die der Versicherte selbst erleidet oder anderen vorsätzlich zufügt. Die Versicherung gilt ausnahmslos für Ansprüche die im rein privaten Bereich entstanden sind. Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht teuer und mit einem branchenüblichen Leistungsumfang ist diese schon für einen Jahresbeitrag von unter hundert Euro abschließbar. Umfangreiche Informationen und kostenloser Online-Vergleich zur Privathaftpflicht finden Sie hier*.
Verkehrsrechtsschutz
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist die wohl am verbreiteste Rechtsschutzversicherung*. Die Versicherung wird oftmals in Kombination mit anderen Versicherungen (Berufs- Eigentum, oder Privat-Rechtsschutzversicherung) angeboten. Beim Verkehrsrechtsschutz werden alle Arten von rechtlichen Interessen des Versicherten wahrgenommen, egal ob gegenüber Behörden oder Gerichten einschließlich Anwalts- und Prozesskosten.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung ist wohl in den allermeisten Haushalten zu finden. Sie bietet Versicherungsschutz für das gesamte Inventar (also Einrichtungs- und Verbrauchsgegenstände) gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Es gibt in der Branche übliche Ausschlüsse wie Krieg oder Kernenergie auch Ausschlüsse gegen Überspannungsschäden, Sengschäden, einfacher Diebstahl und durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eingetretene Schäden.
Daneben gibt es im privaten Bereich noch eine weitere Reihe von Versicherungen wie die private Unfallversicherung, Feuerversicherung, Fahrradversicherung, Glasversicherung, Ausbildungsversicherung, Kinderinvaliditätsversicherung uvm.
Betriebliche Risikoabsicherung
Gerade Selbstständige, Existenzgründer und Freiberufler müssen zwangsläufig viele Risiken in Kauf nehmen und benötigen einen umfassenderen Versicherungsschutz als Angestellte. Je nach Gewerbe- und Unternehmensart/-branche unterscheidet sich aber hierbei der passende Versicherungsschutz. Gerade der Bereich der Gewerbeversicherungen* ist sehr umfangreich und es lohnt sich mit einem Vergleichsrechner die unterschiedlichen Angebote zu prüfen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung* deckt die Ansprüche ab, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Beim Vergleich von Betriebshaftpflichtversicherungen sollte man auf die Ein- und Ausschlüsse bestimmter Schadensdeckungen und Deckungssummen achten sowie individuell auf die vorhandenen Risiken abstimmen.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterberechungsversicherung übernimmt bei einem Sachschaden die weiterzuzahlenden fixen Kosten und sichert somit den Fortbestand des Unternehmens. Abgedeckt sind in der Regel Schäden, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Vandalismus, Sturm und Hagel entstanden sind. Ein Unternehmen kann sich auch nur gegen einzelne Ursachen, die zur Betriebsunterbrechung führen, versichern lassen. Gerade bei Einzelunternehmen oder Kleinbetriebe sind von einem Ausfall der eigenen Arbeitskraft entgangene Gewinne und Ertragsausfälle vorprogrammiert. Ist der Unternehmer in diesem Fall nicht ausreichend versichert, kann dies im schlimmsten Fall zum Konkurs und Insolvenz führen.
Inhaltsversicherung
Mit einer Inhaltsversicherung können nahezu die komplette technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie auf die vorhandenen Waren und Vorräte gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm, Hagel und auch gegen Elementarschäden wie Erdbeben, Erdrutsch oder Überschwemmungen versichern.
Produkthaftpflichtversicherung
Die normale Produkthaftpflichtversicherung ist bereits innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung für direkte Schäden integriert und tritt aber nur für Personen- und Sachschäden ein. Gerade für produzierende Unternehmen ist eine Produkthaftpflichtversicherung unerlässlich, denn der Hersteller haftet verschuldensabhängig für jeden Schaden den Dritte aufgrund der Beschaffenheit des Produktes erlitten haben. Hier zu nennen sind beispielsweise das Fehlen bestimmter, zugesicherter Eigenschaften, Ausbau des mangelhaften Produktes uvm. Mit einer so genannten erweiterten Produkthaftpflichtversicherung sind auch Vermögensschäden mitversichert. Eine erweiterte Versicherung ist insbesondere für Hersteller von Roh- und Zwischenprodukten erforderlich. Die gesetzlichen Bestimmungen des ProdHaftG können hier online eingesehen werden.
Elektronik- und Datenträgerversicherung
Im Gegensatz zur Geschäftsversicherung bietet die Elektronikversicherung einen umfangreicheren Versicherungsschutz.Die Elektronik- und Datenträgerversicherung versichert alle elektronischen Bürogeräte – mitversichert sind auch Datenträger wenn diese für die Grundfunktion der versicherten Sache unabdingbar sind. Als Versicherungswert gilt der Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand, also der Neuwert. Bei einem Teilschaden werden die schadensbedingten Wiederherstellungskosten, wie Ersatzteil- und Reparaturkosten (Arbeitszeit, Fahrt- und Frachtkosten) ersetzt. Für die Absicherung weiterer Daten oder auch Software sollte man die Elektronikversicherung um einen Datenträgerversicherung oder Softwareversicherung erweitern. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Versicherungssumme. Ein Schutz besteht für unvorhergesehene Schäden, insbesondere durch unsachgemäße Handhabung, Kurzschluss, Überspannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Wasser, Feuchtigkeit, Einbruchdiebstahl sowie auch höhere Gewalt (Erdrutsch), Konstruktions- und Materialfehler. Bei der Datenträgerversicherung muss der Versicherungsnehmer aber auch Pflichten übernehmen und mindestens einmal die Woche eine übliche Datensicherung durchführen sowie aktuelle Schutzmaßnahmen gegen Computerviren und Trojaner etc. vornehmen.
Rechtsschutzversicherung
Der Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung* als Selbständiger ist dann interessan,t wenn man Mitarbeiter beschäftigt. Es gibt als Selbständiger auch die Möglichkeit in einen Privatrechtsschutz die selbständige Tätigkeit zu integrieren. Dies ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen machbar. Die Versicherung schützt vor finanzieller Belastung aufgrund von Gerichts- und Anwaltskosten sowie den Aufwand für Schlichtungs- und Schiedsverfahren. Beim gewerblichen Firmenrechtsschutz werden verschiedene Leistungsarten versichert bspw. Arbeitsrechtsschutz, Schadenersatzrechtsschutz, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Datenrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz etc.
Hinweis:
Für die oben dargestellten Informationen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben. Es kann keine Verantwortung für Schäden übernommen werden, die durch das Vertrauen auf die Inhalte dieser Website oder deren Gebrauch entstehen. Zur Klärung Ihres individuellen Bedarfs wenden Sie sich bitte an einen Versicherungsexperten.
* = Affiliatelink
Bildquelle: (c) Copyright Photo by Thorben Wengert / pixelio.de
2 Comments
Michael
Danke für die ausführliche Recherche – ich werde deinen Blog nun öfters besuchen..
12 Jan 2012 10:01 pm (@Twitter)
Tobi
Klasse Beitrag! Sind m.E. 99% der nötigen Infos die man zur Entscheidungsfindung braucht enthalten.. weiter so!
26 Feb 2012 09:02 pm (@Twitter)
Hinterlasse einen Kommentar